Regeln der neuen Corona-Verordnung vom 24.11.2021: Weitere Einschränkungen in der Alarmstufe 2

25. November 2021 | AKTUELL

Die Pandemie wird schlimmer – und die zugehörigen Regeln der Corona-Verordnung werden leider auch nicht einfacher. Hier haben wir die wichtigsten Neuerungen aus der Coronaverordnung vom 24.11.2021 für die nun geltende Alarmstufe II zusammengefasst.

Teilnehmer (Sportler, Helfer, Trainer, Schiedsrichter etc.):
Es gilt die 2G-Regel, d.h. es dürfen nur noch geimpfte und genesene Personen am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen. Ausnahmen gelten weiterhin für Schüler unter 18 Jahre (bei Vorlage des Schülerausweises) und für Schwangere und Stillende (Ausnahme nur noch bis 10. Dezember 2021).

ZuschauerInnen:
Für Zuschauer gilt ab sofort die 2G+-Regel, d.h. geimpfte und genesene Personen müssen zudem ein negatives tagesaktuelles Schnelltestergebnis mit offiziellem Zertifikat vorweisen. Eine häusliche Eigentestung ist nicht ausreichend. Ausnahmen: SchülerInnen (siehe unten)

Veranstalter/Vereine:
Der 2G bzw. 2G+ Nachweis wird technisch geprüft (z.B. CoVPassCheck-App) und mit einem amtlichen Ausweisdokument abgeglichen.

SchülerInnen unter 18 Jahren gelten aufgrund der Testung in der Schule weiterhin als immunisierte Personen. Sowohl als Sportler, als auch als Trainer oder Zuschauer. Für sie gilt keine 2G- oder 2G+-Regel.

Quelle: Homepage des Badischen Handballverbandes

Zum Nachlesen im Detail:
Homepage des Badischen Handballverbandes

Die komplette Corona-Verordnung vom 24.11.2021 findet man hier:
Corona-Verordnung vom 24.11.2021
Corona-Verordnung Sport vom 26.11.2021

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