Lockdown – Langeweile – Lockerungen – und wie geht es nun weiter?

7. März 2021 | AKTUELL

Die Handball-Tore stehen noch, die Bälle warten auf ihren Einsatz. Aber wann genau der Ball wieder fliegt, kann im Moment noch niemand so genau sagen.

Auf Beschluss des Präsidiums des Badischen Handball-Verbandes (BHV) vom 08.02.2021 wurde der seit November 2020 ausgesetzte Spielbetrieb aufgrund der weiterhin anhaltenden Corona–Pandemie ohne Wertung beendet. Es wird keinen sportlichen Auf- oder Absteiger in den Spielklassen des Badischen Handball-Verbands und seiner Untergliederungen geben, das heißt, dass alle Mannschaften in ihren Spielklassen verbleiben können. Im Bereich der Jugend streben der BHV und die Bezirke eine sportliche Qualifikation für die Spielklasseneinteilung im Jugendbereich in der Saison 2021 /2022 an.
Ob diese tatsächlich stattfinden kann, hängt von der weiteren Entwicklungen der Inzidenzzahlen und der daraus resultierenden Beschränkungen ab.

Die aktuellen Corona-Verordnung, gültig ab dem 8. März, sieht erste Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen vor. Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsportstätten sind zwar weiterhin geschlossen, aber sobald die Inzidenzzahl stabil unter 50 pro 100.000 sinkt, ist kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenlangen mit maximal 10 Personen wieder möglich.

Und wie geht es nun weiter? Da es stark von der Entwicklung der Infektionszahlen abhängt, kann momentan niemand eine klare Aussage zu einem konkreten Zeitpunkt zur Wiederaufnahme des Trainings in der gewohnten Form machen. Aber hinter den Kulissen laufen natürlich jetzt schon die Überlegungen, wie und wo man im Außenbereich in kleinen Gruppen mit ersten sportlichen Übungen wieder einsteigen kann. Sobald es hier entsprechende Entscheidungen gibt, kommen wir auf euch zu.

Auch wenn die momentane Situation noch mit vielen Fragezeichen versehen ist, steht eines jedoch sicher fest: wir können es kaum erwarten, unseren Handballsport endlich wieder ausüben zu dürfen!

Information des BHV vom 11.02. zur Beendigung der Spielrunde
Corona-Verordnung 8.März auf einen Blick

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